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Im Detail

Vertiefung in die wichtigsten Merkmale der EU-Verordnung über nachhaltige Finanzen

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

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Die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD – Richtlinie (EU) 2022/2464) ist eine von der Europäischen Kommission verabschiedete Richtlinie. Sie verpflichtet private und öffentliche europäische Unternehmen sowie Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanter Präsenz in der Europäischen Union zur Berichterstattung über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft sowie zur Überprüfung der berichteten Informationen.

Die CSRD ergänzt die bestehende Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und erweitert ihre Anforderungen an die Berichterstattung.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen gemäβ der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichten. Bei den ESRS handelt es sich um eine Reihe von Standards, die die Themen und Kennzahlen festlegen, die Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen.

Die erste Gruppe der ESRS umfasst branchenunabhängige Themen wie Klimawandel (ESRS E1), Wasser und Meeresressourcen (ESRS E3), Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4), Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette (ESRS S2) und Geschäftsverhalten (ESRS G2).

Darüber hinaus erweitern die ESRS die Berichtspflichten der Unternehmen, indem sie die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen und das Konzept der doppelten Materialität einführen. Die Standards haben auch erhebliche Auswirkungen auf den Umfang, das Volumen und die Granularität der zu berichtenden Informationen.

Es ist geplant, drei weitere ESRS-Standardsets zu entwerfen, um den spezifischen Berichtsanforderungen verschiedener Sektoren gerecht zu werden. Die zweite Gruppe von Standards befindet sich derzeit in der Entwicklung und wird voraussichtlich Sektoren wie Öl und Gas, Straßentransport, Nahrungsmittel und Getränke sowie Textilien, Accessoires, Schuhe und Schmuck abdecken.

Die Standardentwürfe werden von der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) entwickelt.