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Im Detail

Vertiefung in die wichtigsten Merkmale der EU-Verordnung über nachhaltige Finanzen

SFDR

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Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR – Verordnung (EU) 2019/2088) ist eine von der Europäischen Kommission eingeführte Verordnung. Die SFDR dient dazu, die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern, Greenwashing zu verhindern und die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaussagen von Finanzmarktteilnehmern (FMPs)(1) zu erhöhen.

Sie führt verpflichtende Informationen zu einer breiten Palette von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien (ESG) ein, die FMPs auf Unternehmens- sowie auf Produktebene offenlegen müssen.

Durch die SFDR werden FMPs dazu verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungsprozesse einbeziehen (Art. 3 I SFDR).

Auf Produktebene unterscheidet die SFDR zwischen verschiedenen Offenlegungsebenen, die von den ESG-Merkmalen des jeweiligen Produktes abhängen:

  • FMPs müssen für alle ihre Finanzprodukte Informationen darüber offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen und welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsrisiken haben können (Art. 6 I SFDR). Wenn FMPs Nachhaltigkeitsrisiken als nicht wesentliche Risiken für ihre Anlagen einstufen, müssen sie die Gründe dafür in den vorvertraglichen Dokumenten der Finanzprodukte (z.B. im Prospekt) offenlegen.
  • Für Produkte, die keine zusätzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Merkmale aufweisen, müssen FMP keine zusätzlichen nachhaltigkeitsbezogenen Informationen offenlegen. Produkte, die keine Nachhaltigkeitsziele verfolgen, werden allgemein als „Art. 6-Produkte“ bezeichnet.
  • Für Produkte, die entweder „ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben“ (Art. 8 I SFDR) oder „nachhaltige Investitionen zum Ziel haben“ (Art. 9 I SFDR), müssen FMPs zusätzliche Informationen – auch zu Nachhaltigkeitsrisiken – offenlegen. Diese Produkte werden gemeinhin als „Art. 8-Produkte“ bzw. „Art. 9-Produkte“ bezeichnet.

Darüber hinaus wurde die SFDR durch eine Reihe von technischen Regulierungsstandards (SFDR-RTS – Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission) ergänzt. Die SFDR-RTS präzisieren die Informationen, die die FMPs offenlegen müssen, indem sie eine Reihe von standardisierten Offenlegungsdokumenten für Produkte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern (Art. 8 I SFDR), und für Produkte, die nachhaltige Investitionen als Ziel haben (Art. 9 I SFDR), einführen.

In den SFDR-RTS wird auch das Konzept der wesentlichen negativen Auswirkungen (PAIs) hervorgehoben. PAIs sind umwelt- und sozialbezogene Indikatoren, die die (negativen) Auswirkungen von Anlageentscheidungen von FMPs auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie z.B. Umwelt und Soziales, messen. Die SFDR-RTS unterteilen die PAI-Indikatoren in drei Tabellen, die in Anhang I zu finden sind:

  • Tabelle 1: Obligatorische Umwelt- und Sozialindikatoren für Investitionen in Unternehmen (14 Indikatoren), Staaten und supranationale Organisationen (1 Indikator) und Immobilien (5 Indikatoren). Beispiele für diese Indikatoren sind: Treibhausgasemissionen, Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf biodiversitätssensible Gebiete, und Geschlechterdiversität im Vorstand.
  • Tabelle 2: Zusätzliche optionale Umweltindikatoren für Investitionen in Unternehmen (16 Indikatoren), Staaten und supranationale Organisationen (1 Indikator) und Immobilien (5 Indikatoren). Beispiele für diese Indikatoren sind: Luftschadstoffemissionen, Wasserverbrauch und -recycling sowie Rohstoffverbrauch bei Neubauten und gröβeren Renovierungen.
  • Tabelle 3: Zusätzliche optionale soziale Indikatoren für Investitionen in Unternehmen (17 Indikatoren), sowie in staatliche und supranationale Unternehmen (7 Indikatoren). Beispiele für diese Indikatoren sind: Unfallrate, unzureichender Schutz von Informanten und fehlende Maβnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 


Notes:

(1) Im Allgemeinen können FMPs als Akteure beschrieben werden, die am Markt teilnehmen, indem sie finanzielle Vermögenswerte kaufen und anbieten. Betroffen sind unter anderem folgende FMPs: Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM);OGAW-Verwaltungsgesellschaften; Wertpapierfirmen; Kreditinstitute, die Portfolioverwaltungsdienstleistungen anbieten.