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Kurz gesagt

Worum es bei den einzelnen Verordnungen geht, und ihre wichtigsten Merkmale

Die von der Europäischen Union entwickelten Rechtsinitiativen zu Sustainable Finance haben unterschiedliche Zielsetzungen und richten sich an verschiedene Zielgruppen, verfolgen dabei jedoch das übergeordnete Ziel der Förderung des Übergangs zu mehr Nachhaltigkeit. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Inhalte und folgende Merkmale der einzelnen EU-Rechtsinitiativen: Datum der Verabschiedung und des Inkraftretens sowie der Zielgruppe(n). Klicken Sie auf „Weitere Informationen“, wenn Sie den Abschnitt „Vertiefung“ aufrufen möchten.

Im Abschnitt „Vertiefung“ finden Sie detaillierte Informationen zu den spezifischen Zielen, der Bedeutung für die Finanzdienstleistungen und der zeitlichen Abfolge der einzelnen Rechtsinitiativen befassen.

Überblick der Rechtsinitiativen:

Taxonomie

Bei der Taxonomie handelt sich um eine von der Europäischen Kommission eingeführten Verordnung, die umweltverträglicher Wirtschaftstätigkeiten definiert. Die Ausrichtung dieser Tätigkeiten erfolgt entlang der folgenden sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität der Ökosysteme.

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Zielgruppe: Financial Market Participants, Companies
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Inkrafttreten: 01 January 2022
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Verabschiedungstermin: 18 June 2020
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Verbindlich: Ja

SFDR

SFDR ist eine von der Europäischen Kommission eingeführte Verordnung zur Verbesserung der Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Anlageprodukte, zur Verhinderung von Greenwashing und zur Erhöhung der Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen von Finanzmarktteilnehmern. Sie schreibt umfassende Offenlegungspflichten für ein breites Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) auf Unternehmens- und Produktebene vor.

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Zielgruppe: Financial Market Participants, Financial Products
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Inkrafttreten: 10 March 2021
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Verabschiedungstermin: 27 November 2019
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Verbindlich: Ja

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II)

MiFID II ist eine Richtlinie, die Anforderungen an die Organisation und die Markttransparenz enthält und darauf abzielt, den Anlegerschutz durch die Stärkung robuster, transparenter und effizienter Finanzmärkte zu verbessern. MiFID II legt unter anderem fest, wie Finanzberater und Vermögensverwalter mit ihren Kunden interagieren – dazu gehört unter anderem die Ermittlung von Anlagepräferenzen und Risikotoleranz der Kunden (Eignungsprüfung).

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Zielgruppe: Investmentfirmen
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Inkrafttreten: 02 August 2022
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Verabschiedungstermin: 21 April 2021
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Verbindlich: Ja

IDD - Nachhaltigkeitspräferenzen

Die Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD – Richtlinie (EU) 2016/97) ist eine Richtlinie (vollständige Neufassung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung), die vom Europäischen Parlament und dem Rat eingeführt wurde. Ziel ist es, die Regeln für die Gestaltung und den Vertrieb von Versicherungsprodukten zu stärken und auf den Verkauf aller Versicherungsprodukte in der EU anzuwenden. Weiterhin soll die IDD, die nationalen Bestimmungen über den Vertrieb von Versicherungen und Rückversicherungen harmonisieren, ohne die Mitgliedstaaten zu hindern, strengere Bestimmungen zum Schutz der Kunden beizubehalten oder einzuführen.

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Inkrafttreten: 02 August 2022
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Verabschiedungstermin: 21 April 2021
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Verbindlich: Ja

Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

CSRD ist eine von der EU-Kommission eingeführte Richtlinie, die private und börsennotierte europäische Unternehmen sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einer wesentlichen Präsenz in der Europäischen Union dazu verpflichtet, über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten und die Prüfung der berichteten Informationen vorzunehmen.

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Zielgruppe: Companies
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Inkrafttreten: 01 January 2024
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Verabschiedungstermin: 14 December 2022
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Verbindlich: Ja

Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die CSDDD ist ein von der Europäischen Kommission entwickelter Richtlinienvorschlag, der darauf abzielt, einen transparenten Rahmen zu schaffen, der Unternehmen dabei hilft, Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in Bezug auf die wichtigsten Menschenrechts- und Umweltrisiken innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten zu bewerten und zu steuern. Mit dieser Richtlinie wird eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen eingeführt.

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Zielgruppe: Companies
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Verbindlich: Ja

Verordnung über Kohlenstoffarme Referenzwerte

Die Verordnung über kohlenstoffarme Referenzwerte ist eine von der EU-Kommission eingeführte Verordnung, mit der zwei Arten von kohlenstoffarmen Referenzwerte eingeführt werden: die EU Paris-Aligned Benchmark (EU PAB) und die EU Climate Transition Benchmark (EU CTB). Die Verordnung verpflichtet Anbieter von Referenzwerten, bestimmte Informationen über die spezifischen Merkmale der oben genannten kohlenstoffarmen Referenzwerte offenzulegen.

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Zielgruppe: Benchmark Administrators
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Inkrafttreten: 23 December 2020
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Verabschiedungstermin: 27 November 2019
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Verbindlich: Ja

Europäische Standard für grüne Anleihen (EU GBS)

Der EU Green Bond Standard ist ein freiwilliger Standard, der von der EU-Kommission entwickelt wurde, um das Wachstum eines transparenten und widerstandsfähigen Marktes für grüne Anleihen in der EU zu fördern. Diese Verordnung wird einen Marktstandard dafür setzen, wie Unternehmen und öffentliche Träger ökologisch nachhaltige Anleihen nutzen können, um sich auf den Kapitalmärkten Mittel zur Finanzierung von wesentlichen Investitionen zu beschaffen und gleichzeitig Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und Anleger zu schützen.

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Zielgruppe: Private and Public Bond Issuers
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Inkrafttreten: 21 December 2024
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Verabschiedungstermin: 22 November 2023
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Verbindlich: Nein