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Im Detail

Vertiefung in die wichtigsten Merkmale der EU-Verordnung über nachhaltige Finanzen

Europäische Standard für grüne Anleihen (EU GBS)

Europäische Standard für grüne Anleihen (EU GBS)

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Der Europäische Standard für grüne Anleihen (EU GBS – Verordnung (EU) 2023/2631) ist ein freiwilliger Standard, der von der Europäischen Kommission entwickelt wurde, um das Wachstum eines transparenten und widerstandsfähigen Marktes für grüne Anleihen in der EU zu fördern. Die EU-GBS-Verordnung wurde am 30. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wird nach ihrem Inkrafttreten am 20. Dezember 2023 ab dem 21. Dezember 2024 gelten. Die Verordnung legt eine Reihe von Standards fest, die Anleihemittenten – Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – bei der Emission von Anleihen, die als europäische grüne Anleihen (EU GBs) eingestuft sind, berücksichtigt werden können.

Definiert wird eine europäische grüne Anleihe als jede Art von Kapitalmarktanleihe oder -schuldverschreibung, deren Erlöse ausschließlich der teilweisen oder vollständigen Finanzierung oder Refinanzierung neuer und/oder bestehender grüner Projekte dienen, die den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen entsprechen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt EU-Taxonomie.

Der EU GBS legt vier zentrale Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen:

  • Übereinstimmung mit der Taxonomie: Alle Gelder, die eine europäische grüne Anleihe erlöst, müssen vollständig für Projekte verwendet werden, die der EU-Taxonomie entsprechen. Für Sektoren, die noch nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt sind, und für bestimmte, sehr spezifische Aktivitäten ist ein Flexibilitätsspielraum von 15% vorgesehen;
  • Transparenz: Vollständige Transparenz über die Verwendung der Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtspflichten, einschließlich (i) eines Informationsblatts vor der Emission europäischer grüner Anleihen, (ii) eines Zuteilungsberichts nach der Emission, (iii) eines Wirkungsberichts sowie (iv) einer externen Prüfung vor und (v) nach der Emission;
  • Externe Prüfung: Ein registrierter externer Prüfer muss alle europäischen grünen Anleihen bewerten, um die Einhaltung der Verordnung sowie die Übereinstimmung der finanzierten Projekte mit der EU-Taxonomie sicherzustellen;
  • Beaufsichtigung der Prüfer durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten von EU-GBs erbringen, müssen bei der ESMA registriert sein und von ihr beaufsichtigt werden. Dies soll die Qualität ihrer Dienstleistungen und die Zuverlässigkeit ihrer Prüfungen sicherstellen, um Anleger zu schützen und die Integrität des Marktes zu gewährleisten.