Skip to main content

Im Detail

Vertiefung in die wichtigsten Merkmale der EU-Verordnung über nachhaltige Finanzen

Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD oder CS3D) ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der einen transparenten Rahmen schaffen soll, um groβe Unternehmen dazu zuverpflichten, ihre eigenen Aktivitäten sowie die ihrer Zulieferer einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Die wesentlichen Elemente dieser Richtlinie sind die Identifizierung, Beendigung, Verhinderung, Abmilderung und Verantwortung für negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in den eigenen Betriebsabläufen, den Wertschöpfungsketten und Tochtergesellschaften.

Die CSDDD enthält Bestimmungen über die Folgen von Verstössen gegen die Verpflichtungen. Die Sanktionen umfassen verschiedene Massnahmen, wie zum Beispiel (i) Veröffentlichung und öffentliche Missbilligung von Unternehmen, (ii) die Rücknahme der Produkte eines Unternehmens vom Markt oder (iii) die Verhängung von Geldstrafen in Höhe von mindestens 5% des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Nicht-EU-Unternehmen, die gegen diese Bestimmungen verstoβen, können von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der EU ausgeschlossen werden.

Die EU-Mitgliedstaaten werden eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden benennen, die die Einhaltung der Richtlinie durch die Unternehmen sicherstellen.

Gemäß dem neuen Omnibus-Vorschlag sind große Unternehmen, deren Geltungsbereich durch den neuen Vorschlag nicht geändert wird (siehe Abschnitt „Für wen gilt sie?“), nur dazu verpflichtet, eine systematische Due-Diligence-Prüfung bei direkten Geschäftspartnern durchzuführen. Bewertungen indirekter Geschäftspartner werden nur dann durchgeführt, wenn glaubwürdige Informationen darauf hindeuten, dass nachteilige Auswirkungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit eines indirekten Geschäftspartners aufgetreten sind oder möglicherweise auftreten könnten.